Aufnahmeantrag
Den Aufnahmeantrag gibt es hier zum herunterladen...
Jahresbeiträge
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Badminton | Fußball | Gymnastik | Radsport | Tennis | Tischtennis |
Aufnahmegebühr | 15 € | 15 € | 15 € | 15 € | 15 € | 15 € |
Erwachsene über 18 Jahre | 120 € | 106 € | 96 € | 96 € | 150 € | 101 € |
Jugendliche bis 18 Jahre | 69 € | 55 € | 45 € | 45 € | 65 € (40 € bis 14 Jahre) |
50 € |
Zweitmitglieder (Ehepartner) | 72 € | 58 € | 48 € | 48 € | 100 € | 53 € |
Ermäßigter Beitrag | 72 € | 58 € | 48 € | 48 € | 75 € | 53 € |
Sonderbeitrag | 24 € | 10 € | --- | --- | --- | 5 € nur aktive |
Der Sonderbeitrag ist bereits im o.g. Jahresbeitrag enthalten und kann pro Abteilung gesondert erhoben werden. |
Zum ermäßigten Beitrag zählen Schüler und Auszubildende über 18 Jahre, Freiwilligendienst und Studenten. Der Nachweis ist am Jahresanfang im Januar zu erbringen. |
Beitragsordnung
Neufassung der Beitragsordnung, die bei der Ordentlichen Mitgliederversammlung am 28. März 2014 beschlossen wurde:
Beitragsordnung des
Ballspielverein Neuburg a.d. Donau e.V.
§ 1 Ermächtigungsgrundlage
Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 2 Beitragspflicht
Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 3 Bedeutung der Beitragszahlung für den Verein
Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.
§ 4 Höhe des Beitrags
4.1. Die Mitglieder haben folgende Jahresbeiträge zu leisten:
Erwachsene über 18 Jahre | 96,00 € |
Jugendliche bis 18 Jahre | 45,00 € |
Kinder bis 14 Jahre | 45,00 € |
Zweit-Mitglieder (Ehefrau/Ehemann) | 48,00 € |
Schüler und Auszubildende über 18 Jahre, Freiwilligendienst und Studenten (Ermäßigter Beitrag) |
48,00 € |
4.2. Für die Mitglieder der Tennis-Abteilung gelten gesonderte Beitragssätze:
Erwachsene über 18 Jahre | 150,00 € |
Jugendliche bis 18 Jahre | 65,00 € |
Kinder bis 14 Jahre | 40,00 € |
Zweit-Mitglieder (Ehefrau/Ehemann) | 100,00 € |
Schüler und Auszubildende über 18 Jahre, Freiwilligendienst und Studenten (Ermäßigter Beitrag) |
75,00 € |
4.3. Für die Höhe des Beitrags ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgeblich.
4.4. Bei Eintritt im 2. Kalenderhalbjahr wird für das laufende Jahr nur der halbe Jahresbeitrag fällig.
§ 5 Fälligkeit des Beitrags
Der Mitgliedsbeitrag ist am 1. Januar eines jeden Jahres fällig.
§ 6 Zahlungsform
6.1. Die Aufnahmegebühr und die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Mitglieder sollten hierzu dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein ein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat erteilen.
6.2. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die, dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.
§ 7 Soziale Härtefälle
Die Geldbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Sie dürfen nicht so hoch sein, dass die Allgemeinheit von der Mitgliedschaft ausgeschlossen wäre. Einem Mitglied, das unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist, kann der Beitrag gestundet oder für die Zeit der Notlage ganz oder teilweise erlassen werden. Über ein Stundungs- oder Erlassgesuch entscheidet der Vorstand.
§ 8 Kündigung der Mitgliedschaft
Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten und seine sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
§ 9 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 €
§ 10 Änderungen
Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 11 Inkrafttreten
Die Neufassung dieser Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 28.03.2014 in Kraft.
1. Änderung 2016, Beitragsreform Teil 1, Beschlussfassung OMV 27.03.2015
2. Änderung 2017, Beitragsreform Teil 2, Beschlussfassung OMV 18.03.2016