Aufnahmeantrag

Den Aufnahmeantrag gibt es hier zum herunterladen...

Jahresbeiträge

 

Badminton Fußball Gymnastik Radsport Tennis Tischtennis
Aufnahmegebühr 15 € 15 € 15 € 15 € 15 € 15 €
Erwachsene über 18 Jahre 120 € 106 € 96 € 96 € 150 € 101 €
Jugendliche bis 18 Jahre 69 € 55 € 45 € 45 € 65 €
(45 € bis 14 Jahre)
50 €
Zweitmitglieder (Ehepartner) 72 € 58 € 48 € 48 € 100 € 53 €
Ermäßigter Beitrag* 72 € 58 € 48 € 48 € 75 € 53 €
Passiv** 48 € 48 € 48 € 48 € 48 € 48 €
Familienbeitrag*** 250 € 210 € 180 € 180 € 200 € 200 €
Pro Abteilung kann ein Sonderbeitrag erhoben werden. Dieser ist bereits im o.g. Jahresbeitrag enthalten:
Aktive Tischtennisspieler 5 €
Fussball 10 €
Badminton 24 €
Tennis 54 € für Erwachsene, 20 € für Jugendliche 15 bis 18 Jahre und 27 € für Ermäßigte und Passiv
*Zum ermäßigten Beitrag zählen Schüler und Auszubildende über 18 Jahre, Freiwilligendienst und Studenten.
Der entsprechende Nachweis ist am Jahresanfang im Januar zu erbringen.
**Zur Unterstützung des Vereins können Mitglieder auf Antrag auch auf Passivbeitrag gestellt werden, wenn Sie nicht mehr am Sportbetrieb teilnehmen.
***Familienbeitrag: Eltern und Kind bzw. Kinder bis 18 Jahre

Beitragsordnung

Neufassung der Beitragsordnung, die bei der Ordentlichen Mitgliederversammlung am 28. März 2014 beschlossen wurde:
 
Beitragsordnung des
Ballspielverein Neuburg a.d. Donau e.V.

§ 1 Ermächtigungsgrundlage

Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Beitragspflicht

Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§ 3 Bedeutung der Beitragszahlung für den Verein

Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.

§ 4 Höhe des Beitrags

Detaillierte Informationen zu den Beiträgen finden Sie in der 
>> Beitragsübersicht<<

§ 5 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 €

§ 6 Fälligkeit des Beitrags

Der Mitgliedsbeitrag ist am 1. Januar eines jeden Jahres fällig.

§ 7 Zahlungsform

7.1. Die Aufnahmegebühr und die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Mitglieder sollten hierzu dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein ein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat erteilen.
7.2. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bank- und Verwaltungsgebühren vom Mitglied zu erstatten. Die Höhe der Verwaltungsgebühr wird vom Vorstand beschlossen.
7.3. Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen (einschließlich der E-Mail-Adresse und Telefonnummer).

§ 8 Soziale Härtefälle

Die Geldbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Sie dürfen nicht so hoch sein, dass die Allgemeinheit von der Mitgliedschaft ausgeschlossen wäre. Einem Mitglied, das unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist, kann der Beitrag gestundet oder für die Zeit der Notlage ganz oder teilweise erlassen werden. Über ein Stundungs- oder Erlassgesuch entscheidet der Vorstand.

§ 9 Kündigung der Mitgliedschaft

Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten und seine sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

§ 10 Änderungen

Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 11 Inkrafttreten

Die Neufassung dieser Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 28.03.2014 in Kraft.
1. Änderung 2016, Beitragsreform Teil 1, Beschlussfassung OMV 27.03.2015
2. Änderung 2017, Beitragsreform Teil 2, Beschlussfassung OMV 18.03.2016
3. Überarbeitung, schriftliche Form und Ergänzung, OMV 21.04.2023

Termine

5 Mai
19 Mai
Spargelfahrt nach Waidhofen
19.05.2024 10:00

Spargelfahrt nach

...

16 Jun

Picknick auf

...

30 Jun
Zum Högnerhäusl
30.06.2024 10:00
14 Jul
Übers Moos nach Walda
14.07.2024 10:00

Übers Moos

...

27 Jul
Grillfest
27.07.2024 17:00

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